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Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) beruft sich auf das Menschenrecht, Artikel Grundgesetz: die Würde des Menschen ist unantastbar. Die Bundesrepublik Deutschland hat dieses Recht jedem dauerhaft hier lebenden Menschen zu garantieren. Jeder erhält uneingeschränkt jeden Monat einen Geldbetrag, der ein menschenwürdiges Leben und damit die gesellschaftliche Teilhabe jedes Einzelnen ermöglicht.

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  1. Das Bedingungslose Grundeinkommen hebt den Zwang zur Erwerbsarbeit auf.
  2. Das Bedingungslose Grundeinkommen fördert freies und gemeinwohlorientiertes Denken und Handeln.
  3. Das Bedingungslose Grundeinkommen befreit von Existenzangst und fördert damit die individuelle Selbstverwirklichung. Es wirkt emanzipatorisch.
  4. Das Bedingungslose Grundeinkommen bietet die Grundlage für die körperliche und seelische Gesundheit. Es befreit von Unterbezahlung, Erpressbarkeit und Mobbing.
  5. Das Bedingungslose Grundeinkommen befreit von Bevormundung und Schnüffelei. Alle Überprüfungen auf soziale Bedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit können eingestellt werden.
  6. Das Bedingungslose Grundeinkommen fördert die Demokratie und die gesellschaftliche Teilhabe jedes Einzelnen.
  7. Das Bedingungslose Grundeinkommen fördert das ökologische Bewusstsein in der Gesellschaft.
  8. Das Bedingungslose Grundeinkommen fördert das friedliche Zusammenleben und die Integration.
  9. Das Bedingungslose Grundeinkommen bricht mit dem neoliberalen Wirtschafts- und Finanzsystem. Es ermöglicht Arbeit durch Einkommen.
  10. Das Bedingungslose Grundeinkommen ist finanzierbar.

(ERKLÄRUNGEN der Thesen HIER)

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